Konditionen zur Altölentsorgung
Die Entwicklung der letzten Monate auf den Rohstoffmärkten zieht Veränderungen bei der Entsorgung von Altölen nach sich.
Erstmals seit langer Zeit mussten Kunden zum Ende des letzten Jahres für die Entsorgung von Altölen eine Gebühr leisten, denn die Mengen zur kostenlosen Abholung wurden erhöht.
Die Läger der Entsorger sind gefüllt und eine kurzfristige Verwendung dieser Öle zu einem kostendeckenden Preis ist im Moment nicht möglich. Es ist derzeit wesentlich günstiger ein Basisöl/Schmierstoff aus Rohöl als aus einem qualitativ hochwertigen Zweitraffinat herzustellen.
Die Altölverordnung (AltölV) verpflichtet denjenigen, der gewerbsmäßig Schmierstoffe an gewerbliche Endverbraucher verkauft, zur Möglichkeit der – nicht unbedingt kostenfreien – Rücknahme der Öle (§9 AltölV). Dieser Verpflichtung kann derjenige unter Zuhilfenahme von Dritten nachkommen.
Wir bedienen uns hier der Hilfe eines fachgerechten Entsorgers. Der Kunde bekommt durch diesen einen gesetzeskonformen Entsorgungsnachweis.
Für eine kostendeckende Aufarbeitung der Altöle ist es im derzeitigen Preisniveau für Rohöl nicht mehr möglich, zu den in der Vergangenheit gültigen Konditionen das Altöl abzuholen. Zusätzlich ist die Menge zur kostenlosen Entsorgung erneut hochgesetzt worden.
Mit Wirkung vom 1.06.2016 sind wir daher gezwungen, die Sätze für die Altölabholung anzuheben. Eine kostenlose Abholung von Altölen ist dann erst ab einer Altölmenge von 1500 Litern möglich.
Wir verstehen es als selbstverständlichen Kundenservice, unsere ausgehandelten Entsorgungskonditionen an unsere Kunden weiterzugeben. Wie hoch diese im Einzelnen sind, teilen wir Ihnen gerne auf Anfrage mit.
Kleinmengen bis 20 Ltr. von privaten Endverbrauchern nehmen wir weiterhin (bis zu der bei uns bezogenen Menge) kostenlos an unserem Standort zurück.